8. Gemüsegartennutzung und -gestaltung
Der eigene Gemüsegarten darf gerne während der Saison kreativ gestaltet werden, soweit dies nicht auf Dauer angelegt ist (wie z.B. hohe massive Parzellenabgrenzungen, Fundamente, Hochbeete, u.ä.) und nur auf dem Bereich des eigenen Mietgartens geschieht.
Zu Saisonende sind alle GärtnerInnen verpflichtet, jegliche Fremdkörper (z.B. Kunststoffe, Dekorationen, Rankhilfen, selbstgepflanzte Sträucher, vergessene Werkzeuge, Schnüre und Drähte aller Art, Müll, überfaustgroße Steine) von ihren Gemüsegärten zu entfernen, damit wir anschließend den Acker ohne Maschinenschäden oder Bodenkontaminationen bearbeiten können.
Die Geräte, die zur allgemeinen Nutzung zur Verfügung stehen, müssen nach jeder Nutzung im sauberen Zustand (grobe Bürste am Schuppen) an den entsprechend vorgesehenen Platz zurückgebracht werden.
Für selbst mitgebrachte Gegenstände kann keine Haftung übernommen werden, ebenso für Missernten, insbesondere aufgrund höherer Gewalt, ungünstiger Wetterbedingungen, Insektenbefall, Wildfraß oder Diebstahl.
Die Gärten von anderen MieterInnen sollen nicht betreten werden. Ausnahmen hiervon sind natürlich persönliche Absprachen unter GartenmieterInnen (gegenseitiges Unterstützen wie z.B. Urlaubsvertretungen) sowie das eventuelle Betreten durch uns.
Wir bitten euch außerdem, sparsam mit dem Wasser umzugehen und dieses möglichst nur für nötige gärtnerische Tätigkeiten zu nutzen. Es ist ackereigenes Brunnenwasser. Als Trinkwasser ist es nicht geeignet. Die Algenbildung in den Wasserfässern ist natürlich und unschädlich.
Wenn Euch Mängel oder Beschädigungen der Anlagen oder Geräte/Werkzeuge auffallen, meldet uns diese bitte. Danke vorab für Eure Mithilfe.