2 in 1: Der Mietvertrag
inkl. unserer Ackerordnung
(Schritt 3 von 5)

 

Hier kommt unsere „Ackerordnung“ - Vertrag, AGB und Konzept in einem.

Bitte lies Dir diese Seiten einmal komplett durch.

Für uns, unsere Feldmark und das Gelingen unseres Gartenkonzepts ist es wichtig,

dass Du über diese Punkte Bescheid weißt.

Danach kommst Du automatisch zur Zahlungsseite, um Deine Garten-Buchung abzuschließen.

 

1. Kontaktdaten der Vertragspartner & Vertragsgegenstand

Wir übertragen Dir als mietender Person nach erfolgreicher Zahlung des Saisonbeitrags und dem vollständigen Ausfüllen dieses Vertrags das Recht zur gärtnerischen, privaten Nutzung der gemieteten Fläche innerhalb der jeweiligen Saison. Die Saison beginnt in der Regel Anfang Mai und endet im November. Die genauen Termine zum Start und Ende der Saison geben wir Dir kurzfristig bekannt, sobald sie u.a. witterungsbedingt einschätzbar sind.

Vermieter:

Timmermanns Gärten
Wilhelm Timmermann
Sülldorfer Kirchenweg 237
22589 Hamburg
kontakt@timmermanns-gaerten.de

MieterIn:

Es wurden keine Benutzerdaten gefunden. Bitte kontaktiere den support.

Du buchst Deinen Garten wie folgt:

Es wurden keine Gartenauswahl gefunden. Bitte kontaktiere den support.

Wir verwenden Deine Daten nur für Vertragsangelegenheiten, unsere direkte Kommunikation
und unsere Rundmails. Maile uns bitte auch Namen und E-Mailadresse der Personen zu, die eventuell bei Dir mitgärtnern.

So wissen wir bescheid, wer auf unserer Fläche unterwegs ist und können sie
mit in unseren Rundmail-Verteiler aufnehmen, damit auch sie alle wichtigen Infos erhalten.

Bitte lest unsere Rundmails vollständig, da sie unser wichtigstes Sprachrohr zu Euch sind.

Wir bemühen uns sehr, diese nicht zu oft und vor allem nur mit relevanten Inhalten zu
schicken. Darin beantworten wir häufige Fragen, geben Tipps und Anleitungen, die Links zu
unseren Erklärvideos und Informationen, die Euch alle erreichen müssen.

2. Allgemein

Dein gemieteter Gemüsegarten beinhaltet mindestens 25 bereits gesäte und gepflanzte Gemüse-, Kartoffel- und Kräutersorten sowie einen kleineren Teil Fläche zum Selbstbepflanzen oder -besäen (bei kleinem Garten ca. 4qm, bei großem ca. 8 qm). Ein paar Pflanzen erhälst Du wenige Wochen später von uns, da sie einen späteren Pflanzzeitpunkt benötigen. Sie sind im Saisonbeitrag inbegriffen.

Benötigtes Werkzeug sowie Anlagen/Utensilien zur Wasserergänzung (zusätzlich zum Regen ist meist nur wenig oder gar kein Wasser nötig) stellen wir vor Ort bereit.

An unserem offiziellen Saisonstart (der Termin wird wenige Wochen vorher bekanntgegeben) stellen wir uns persönlich vor, geben eine umfassende Einführung und zeigen und erklären, wie das Gärtnern bei uns funktioniert. Eine schöne Gelegenheit zum Kennenlernen und alle Arten von Fragen.

Weitere Informationen zum Gartenbau sowie Tipps und Tricks schicken wir Dir regelmäßig und anlassbezogen über unsere Rundmails.

3. Einhaltung der Bio-Richtlinien

Unser Landwirtschaftsbetrieb und damit auch die Fläche der Timmermanns Gärten ist bio-zertifiziert. Alle GärtnerInnen verpflichten sich daher, die Bio-Richtlinien einzuhalten. Praktisch bedeutet das für Euch:

  • keine leichtlöslichen Mineraldünger („Kunstdünger“)
    Der Boden wird von uns vor der Saison bereits ausreichend mit biologischem, hofeigenem und kompostiertem Dünger versorgt.

  • keine chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmittel
    Wir geben Tipps zur ökologischen Schädlingsbekämpfung.

  • Pflanzungen, Neu- & Nachsaaten nur mit Bio-Saatgut & Bio-Jungpflanzen
    Wir stellen zu ausgewählten Zeitpunkten im Jahr zusätzlich öko-zertifiziertes Pflanzgut bereit. Wer auf bereits abgeernteten Flächen selbst etwas nachsäen oder -pflanzen möchte, muss lediglich darauf achten, dass mindestens das EG-Bio-Siegel auf dem Produkt vorhanden ist (das hellgrüne mit dem weißen Blatt) - das ist die EU-weite Biorichtlinie.

Weil wir in unserer jährlichen Bio-Kontrolle belegen können müssen, dass alles korrekt läuft und alles, was auf unseren Böden wächst, biozertifziert ist, schick uns bitte nach Kauf ein Foto/Screenshot von dem Produkt/Kaufbeleg, auf dem auch das EG-Bio-Siegel zu sehen ist. Dafür genügt eine kommentarlose E-Mail, einfach nur mit Deiner Gartennummer/Deinem Namen im Betreff. Eine Antwort brauchst Du nicht abzuwarten – Leg gerne einfach los!

Bio-Siegel
In DE übliche Bio-Siegel - Grundlage ist immer das hellgrüne EU-Siegel.

(Wenn Du Saatgut im Folgejahr wieder nutzen möchtest, schick uns für die entsprechende Saison einfach dasselbe Foto erneut. Wenn Du von anderen etwas geschenkt bekommst, leitest Du den deren Bio-Beleg mit Deiner Gartennummer einfach an uns weiter – so können wir saisonbezogen ohne Komplikationen zuordnen und unsere Belegpflicht erfüllen.)

Die Umsetzung dieser Regelungen ist nötig für unsere Anerkennung als Bio-Betrieb.

4. Anfahrt

Wir bitten Dich, (spätestens ab Hof Timmermann) mit dem Fahrrad oder zu Fuß zu den Gärten zu kommen. Auf unserem vorderen Hofplatz stehen dafür mehrere Parkplätze sowie einige Fahrräder gratis zur Verfügung. Letztere sichern wir mit Zahlenschlössern, deren Nummer wir Dir zu Saisonstart per E-Mail mitteilen.

Wir befinden uns mit den Timmermanns Gärten in einem Landschaftsschutzgebiet, das seit Jahrhunderten durch die familiäre Landwirtschaft geprägt ist.

Das bedeutet, dass der landwirtschaftlich bedingte Verkehr nicht behindert und das Landschaftsbild nicht durch ein erhöhtes PKW-Verkehrsaufkommen gestört werden sollte. Die Straßen der Feldmark sind sehr schmal und unsere Trecker sollten nach Möglichkeit nicht auf die unbefestigten Straßenränder ausweichen müssen, da wir dadurch langfristig die Gräben beschädigen, die für den gesunden Bodenzustand unserer Flächen wichtig sind. Nutzt daher am besten die Ausweichmöglichkeiten, wenn euch mal ein Trecker begegnet.

Die Durchfahrt von nichtlandwirtschaftlichen PKW ist ab dem Schlankweg nicht erlaubt - siehe Verkehrsschild. (Die PKW der PferdeeinstellerInnen der ansässigen Höfe zählen als landwirtsch. PKW). Verzichtet daher bitte auf die Nutzung von PKW ab Hof Timmermann bzw. ab dem öffentlichen Parkplatz Ellernholt - auch im Sinne unserer vielen ansässigen LandwirtskollegInnen und uns, denn nicht nur parkende PKW, sondern bereits aktiver PKW-Verkehr kann die landwirtschaftliche Arbeit auf unseren schmalen Feldmark-Straßen und Einfahrten behindern. Wir sind mit unseren Maschinen und/oder Gespannen nämlich deutlich „sperriger“, benötigen daher z.B. in Kurven und Einfahrten viel mehr Platz und können oft nicht so einfach ausweichen.

Es ist unkompliziert und schnell, die Timmermanns Gärten statt PKW mit dem ÖPNV und von da aus mit dem Fahrrad/zu Fuß durch unser hübsches Dorf zu erreichen. Kurz vor Saisonstart erhaltet Ihr per E-Mail eine Karte mit genauer Weg- & Ortbeschreibung inkl. der nutzbaren Parkplätze.

Alle landwirtschaftlichen Flächen sind Privatgrundstücke. Als MietgärtnerInnen der jeweiligen Saison habt Ihr innerhalb dieser Monate das Zugangsrecht für den Bereich der Timmermanns Gärten. Gerne können Euch Bekannte und Freunde begleiten.

Öffentlich zugänglich ist unser Acker nicht - so möchten wir gemeinsam mit Euch die Idylle der Timmermanns Gärten erhalten und Landschaft und Wildleben schonen. Zu Eurer Information: Außer Euch haben nur unsere Pferdeeinsteller das Zugangsrecht ab der Einfahrt – diese zusätzlich auch bis zum hinteren Acker und Stall, inklusive PKW.

5. Haustiere

Hier im Landschaftsschutzgebiet gilt ganzjährig und jederzeit Leinenpflicht. Auf dem Gelände müssen sie im ausgewiesenen Hundebereich an einen der Zaunpfeiler angebunden werden, denn sie dürfen Bereiche, wo Lebensmittel angebaut werden, verständlicherweise nicht betreten.

Hundekot ist unbedingt im Müll zu entsorgen - nicht auf dem Kompost oder in der Landschaft.

Zur Erklärung: Die Ausscheidungen von Haustieren enthalten aufgrund von artenspezifischer Verdauung und Futter im Gegensatz zu denen von Nutztieren best. krankheitserregende Schadstoffe und manchmal Parasiten. Diese können im Lebensmittelanbau und auf sonstigen landwirtschaftlichen Flächen (z.B. wenn sie ins Heu gelangen oder Wildtiere damit in Kontakt kommen) gesundheitliche Schäden verursachen.

Dieser und der generelle Schutz von Wildtieren zählt zu den Gründen für Hamburgs ganzjährige Leinenpflicht.

6. Freizeitaktivitäten

Wir freuen uns sehr, wenn ihr eine schöne Zeit bei uns verbringt. Alle Freizeitaktivitäten sollen sich dabei in einem angemessenen Rahmen halten, insbesondere was Art und Lautstärke angeht - hauptsächlich, um das hier lebende Wild aber natürlich auch andere GartenmieterInnen nicht unnötig zu stören.

Veranstaltungen, die über kleine Freundes- oder Familientreffen hinaus gehen, sind u.a. aus Gründen des Landschaftsschutzes nicht erlaubt. Auf der Fläche der Timmermanns Gärten darf kein Feuer gemacht oder gegrillt werden. Ausnahmen hiervon sind von uns organisierte und begleitete Veranstaltungen (z.B. Saisonanfang & -ende).

7. Kinder

Bitte beaufsichtigt Eure Kinder, damit sie keine fremden Gärten betreten. Das Wasser sollte nicht zum Spielen genutzt werden, weil es eine kostbare Ressource ist.



8. Gemüsegartennutzung und -gestaltung

Der eigene Gemüsegarten darf gerne während der Saison kreativ gestaltet werden, soweit dies nicht auf Dauer angelegt ist (wie z.B. hohe massive Parzellenabgrenzungen, Fundamente, Hochbeete, u.ä.) und nur auf dem Bereich des eigenen Mietgartens geschieht.

Zu Saisonende sind alle GärtnerInnen verpflichtet, jegliche Fremdkörper (z.B. Kunststoffe, Dekorationen, Rankhilfen, selbstgepflanzte Sträucher, vergessene Werkzeuge, Schnüre und Drähte aller Art, Müll, überfaustgroße Steine) von ihren Gemüsegärten zu entfernen, damit wir anschließend den Acker ohne Maschinenschäden oder Bodenkontaminationen bearbeiten können.

Die Geräte, die zur allgemeinen Nutzung zur Verfügung stehen, müssen nach jeder Nutzung im sauberen Zustand (grobe Bürste am Schuppen) an den entsprechend vorgesehenen Platz zurückgebracht werden.

Für selbst mitgebrachte Gegenstände kann keine Haftung übernommen werden, ebenso für Missernten, insbesondere aufgrund höherer Gewalt, ungünstiger Wetterbedingungen, Insektenbefall, Wildfraß oder Diebstahl.

Die Gärten von anderen MieterInnen sollen nicht betreten werden. Ausnahmen hiervon sind natürlich persönliche Absprachen unter GartenmieterInnen (gegenseitiges Unterstützen wie z.B. Urlaubsvertretungen) sowie das eventuelle Betreten durch uns.

Wir bitten euch außerdem, sparsam mit dem Wasser umzugehen und dieses möglichst nur für nötige gärtnerische Tätigkeiten zu nutzen. Es ist ackereigenes Brunnenwasser. Als Trinkwasser ist es nicht geeignet. Die Algenbildung in den Wasserfässern ist natürlich und unschädlich.

Wenn Euch Mängel oder Beschädigungen der Anlagen oder Geräte/Werkzeuge auffallen, meldet uns diese bitte. Danke vorab für Eure Mithilfe.

9. Abfall

Für Grünabfälle stehen von uns örtlich festgelegte Komposthaufen zur Verfügung. Entsorgt bitte allen anderen anfallenden Abfall (bitte auch schnell verrottende Zigarettenkippen) zu Hause oder bei kleinen Mengen im Müll im Geräteschuppen.

10. Öffnungszeiten

Innerhalb der Saison kann sich auf den Flächen der Timmermanns Gärten täglich von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang aufgehalten werden.

11. Pflege des eigenen Gemüsegartens

Wildkräuter und explizit von uns genannte Schädlinge (hauptsächlich der Kartoffelkäfer) sind während der gesamten Saison regelmäßig zu minimieren, um deren Vermehrung und damit verbundene Probleme im aktuellen und besonders in den Folgejahren zu vermeiden. Wir behalten uns vor, langfristig ungepflegte Gemüsegärten nach mehrmaliger, erfolgloser Erinnerung komplett abzusensen, um Folgeprobleme (z.B. überbordendes Wildkraut oder Schädlingsbefall auf benachbarten Gärten) zu vermeiden. In diesem Fall erfolgt keine Rückerstattung des Saisonbeitrags.

12. Gutscheine

Auf Wunsch gestalten wir gerne Garten-Gutscheine für einen kleinen oder großen Garten oder mit einen Wertbetrag (unser Design hat standartmäßig Din A4-Größe). Sie sind ab erfolgreichem Zahlungseingang gültig und verfallen nicht. Sollte sich der Saisonbeitrag bis zur Einlösung erhöht haben, muss die Differenz zum aktuellen Saisonbeitrag beglichen werden. Eventuelle Restguthaben werden in Form eines Gutscheins gutgeschrieben.

13. Haftung

Wir können keine Haftung übernehmen im Falle einer Verletzung durch Ausrutschen, Umknicken, etc. und weisen darauf hin, dass die Verkehrssicherheit in Bezug auf die Bodenbeschaffenheit, z.B. aufgrund von Wetterbedingungen, variieren kann.

14. Vertragsende

Der Vertrag endet automatisch zum Saisonende des jeweiligen Jahres. Aktuellen GartenmieterInnen sichern wir aber ein Mietvorrecht für die kommende Saison.

Solltet Ihr Euren Garten vorzeitig verlassen wollen, meldet Euch bitte bei uns, damit wir die weitere Nutzung an andere Interessierte vermitteln können und entfernt bitte - außer der Pflanzen - alle selbst mitgebrachten Materialien von dem Garten (Deko, Werkzeuge, Plastik, über faustgroße Steine, etc.).

Wir behalten uns vor, eine Person, die mehrfach wegen Fehlverhaltens ermahnt wurde, vom Betreten der Timmermanns Gärten auszuschließen. In diesem hoffentlich sehr seltenen Fall erfolgt keine Rückerstattung des Saisonbeitrags.

15. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen von unseren AGB nicht berührt. Dasselbe gilt, wenn sich in diesem Vertrag eine Lücke herausstellen sollte.



Danke, dass Du Dir die Zeit genommen hast, diese für uns wichtigen Punkte durchzulesen.